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Wo im Web 2.0 die juristischen Fallstricke liegen

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Wissenschaftler diskutieren über die juristischen Fallstricke bei den neuen Kommunikationsformen im Internet.

Wenn im Internet Schüler ihre Lehrer oder Patienten ihre Ärzte öffentlich beurteilen können, entstehen nicht selten Konflikte: Die einen sehen sich in ihrer persönlichen Würde verletzt, die anderen pochen auf Meinungsfreiheit. Viele Fälle von Datenmissbrauch im Internet landen heute vor Gericht und werden von Richtern beurteilt, die sich erst mühsam in die technischen Details einarbeiten müssen. Wo aber liegen genau die juristischen Fallstricke bei den neuen Kommunikationsformen im Internet, die unter dem Schlagwort „Web 2.0“ zusammengefasst werden? Diese Frage diskutieren Informatiker aus Wissenschaft und Industrie gemeinsam mit Juristen vom 24. bis 27. September auf einer internationalen Tagung auf Schloss Dagstuhl, dem Leibniz–Zentrum für Informatik im nördlichen Saarland. 

Das weltweite Internet wird immer stärker von den Nutzern selbst mit Informationen gefüttert. Viele schreiben Internet-Tagebücher, also Blogs, geben Bewertungen für Bücher und Filme ab oder hängen über so genannte Tags Informationen an Fotos an. Andere Internetnutzer legen sich ganz neue Identitäten zu und wandeln als Avatare, einem digitalen Abbild, durch künstliche Welten wie „Second Life“. Die Technik für solche Plattformen ist in den letzten Jahren rasant fortgeschritten. Was dieser Entwicklung aber hinterherhinkt, sind die rechtlichen Rahmenbedingungen. Wem zum Beispiel gehören denn die Informationen, die Nutzer frei im Internet zur Verfügung stellen? Wer hat das Recht, solche Texte auf seine Webseiten zu kopieren oder sogar in Büchern oder Zeitschriften abzudrucken? Und wann kann man verlangen, dass beleidigende Inhalte gelöscht werden?

Den Juristen, die über Rechtsstreitigkeiten im Internet urteilen sollen, bereiten noch ganz andere Aspekte Kopfzerbrechen. Zum einen geht es um die technische Seite: Welche Algorithmen, also Rechenverfahren, stehen hinter einer Bewertungsplattform wie „Spickmich“, bei der Schüler ihre Lehrer beurteilen? Müssen mehrere Beurteilungen eingehen, bis ein Porträt online steht? Wie werden die Noten berechnet? Werden beleidigende Äußerungen von Hand herausgefiltert? Bei internationalen Bewertungsportalen steht hingegen ein juristisches Problem ganz am Anfang: In welchem Land steht der Server für das Portal? Liegen alle Daten auf einer Festplatte im Ausland, wird es ungleich schwieriger, nach deutschen Rechtsvorgaben zu entscheiden.

Neben den zivilrechtlichen Streitfällen befassen sich Juristen aber auch mit der Frage, wie  Politik und Wirtschaft mit den riesigen Datenmengen im Internet umgehen. Die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland etwa ist sehr umstritten, aber auch die unter dem Schlagwort „Bundestrojaner“ ins Auge gefasste Online-Durchsuchung von privaten Festplatten. Unternehmen hingegen können sich Wettbewerbsvorteile verschaffen, wenn sie die Klickpfade einzelner Internetnutzer verfolgen und ihnen dann gezielt Werbung zusenden. Wo kann man dafür Grenzen setzen? Hinterlässt jeder Nutzer wirklich freiwillig seine Spuren im Internet, um dann mit Spam-Mails oder Pornographie belästigt zu werden? Dies sind nur einige der ungelösten Rechtsprobleme, mit denen sich die Wissenschaftler in Schloss Dagstuhl befassen werden.

Die internationale Tagung bringt Informatiker und Juristen vor allem aus Deutschland, den USA, Indien, China und Israel zusammen. Die Organisation haben Thomas Hoeren, Jura-Professor an der Universität Münster und Richter am Oberlandesgericht in Düsseldorf, sowie Gottfried Vossen, Informatik-Professor der Universität Münster, und Poola R.K. Murti, Professor an der University of Hyderabad in Indien, übernommen.

Mehr Informationen zum Dagstuhl-Perspektiven-Workshop „Virtual games, interactive hosted services and user-generated content in Web 2.0“ mit Teilnehmerliste sind zu finden unter http://www.dagstuhl.de/08393.


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