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Verhaltenskodex

Schloss Dagstuhls Verhaltenskodex

Schloss Dagstuhl – Leibniz-Zentrum für Informatik GmbH setzt sich dafür ein eine Umgebung zu bieten, in der sich alle Mitarbeitende, Gäste, Dienstleistende, Ausstellende und Teilnehmende sicher und willkommen fühlen. Bei allen Tätigkeiten, die auf dem Gelände von Schloss Dagstuhl und im Rahmen einer Dagstuhl-Veranstaltung erfolgen („Dagstuhl-Tätigkeiten“), liegt der Fokus darauf, ein Klima zu schaffen, in dem sich alle bestärkt fühlen sich frei zu äußern und Ideen offen auszutauschen. Schloss Dagstuhl fördert und inkludiert alle Gäste und Mitarbeitende, unabhängig von Alter, Weltanschauung oder Religion, Körperform, Hautfarbe, kulturellem Hintergrund, sozioökonomischer Schicht, Gender, Geschlechtsidentität oder -ausdruck, aufenthaltsrechtlichem Status, Gewerkschaftsmitgliedschaft, Familienstand, geistigen oder körperlichen Fähigkeiten, nationaler oder ethnischer Herkunft, Neurodiversität, Erscheinungsbild, Ethnie, Geschlecht oder sexueller Orientierung. Im Hinblick auf den Ideenaustausch ist es auch unabdinglich, dass Gleichstellung, Diversität und Inklusion gefördert und vorangetrieben werden und dass alle Bereiche der Gesellschaft sowie alle Ebenen wissenschaftlicher Seniorität angemessen integriert werden; dass die volle Teilhabe jeder einzelnen Person gefördert wird. Schloss Dagstuhl erwartet von Allen den gleichen respektvollen und achtsamen Umgang mit allen anderen sowie gegenseitige Rücksichtnahme.

Das Veranstaltungskonzept von Schloss Dagstuhl beruht auf der Annahme, dass Forschung bzw. das Erreichen eines gemeinsamen Ziels in besonderer, anders schwer zu erreichender Weise begünstigt wird, wenn sich eine Gruppe für mehrere Tage in einer dafür hervorragend geeigneten Umgebung zurückzieht. Dieser Ausnahmezustand und auch die räumliche Nähe bergen ein gewisses Risiko für Fehlverhalten. Als Arbeitgeber und Gastgeber für tausende Besucher aus der ganzen Welt setzt sich Schloss Dagstuhl dafür ein, alle Mitarbeitenden und Gäste vor Gewalt, Belästigung, Diskriminierung und herablassendem Verhalten jedweder Art zu schützen. Verhaltensweisen, die den Respekt, das Selbstwertgefühl, die Würde und die Produktivität von Gästen oder Mitarbeitenden untergraben, werden nicht geduldet. Alle, die für und mit Schloss Dagstuhl – Leibniz-Zentrum für Informatik arbeiten, sind aufgefordert eigenverantwortlich für eine einladende Umgebung zu sorgen. Dies beinhaltet Rücksichtnahme in Wort und Tat, Unterlassen von verbalem und physischem Fehlverhalten, Achtsamkeit in Bezug auf die Umgebung und Anwesende, sowie angemessenes Handeln in dem Fall, dass Sie Zeuge von inakzeptablem Verhalten werden oder selbst inakzeptablem Verhalten ausgesetzt sind.

Jedwede Teilhabe in Schloss Dagstuhl erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung zur Einhaltung dieses Verhaltenskodex‘.

Falls Sie Zeuge von inakzeptablem Verhalten werden oder selbst inakzeptablem Verhalten ausgesetzt sind

  • sprechen Sie mit einer Autoritätsperson, der Sie vertrauen, zum Beispiel mit einem Mitglied des Organisationsteams, einem/einer Vorgesetzen oder einem Mitglied des Verwaltungsteams;
  • kontaktieren Sie Schloss Dagstuhl anonym über unser Webformular;
  • kontaktieren Sie die Technisch-Administrative Geschäftsführerin, Heike Meißner: heike.meissner@dagstuhl.de;
  • kontaktieren Sie die Gleichstellungsbeauftragte, Stephanie Meier: gleichstellung@dagstuhl.de; und/oder
  • kontaktieren Sie die derzeitige Vertrauensperson, Prof. Anja Feldmann, Ph.D.: +49 681 9325-3501, anja@mpi-inf.mpg.de.

Alle Beschwerden sind ernst zu nehmen und umgehend zu bearbeiten. Alle Angelegenheiten werden vertraulich behandelt, es sei denn eine Offenlegung ist gesetzlich vorgeschrieben.

Konsequenzen von inakzeptablem Verhalten

Legt ein Gast oder ein/e Mitarbeiter:in inakzeptables Verhalten an den Tag und wird zur Unterlassung aufgefordert, ist dieser Aufforderung Folge zu leisten. Schloss Dagstuhl behält sich vor, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich Hausverweis und/oder Hausverbot. Viele Formen von Fehlverhalten und Belästigung unterliegen dem deutschen Strafrecht, und Schloss Dagstuhl wird ohne Zögern die zuständigen Behörden informieren.

Konkrete Handlungen oder Verhaltensweisen, die auf dem Gelände von Schloss Dagstuhl und in Zusammenhang mit einer Dagstuhl-Tätigkeit nicht geduldet werden:

  • Beleidigung, Einschüchterung, Ausübung von Zwang, Belästigung, Ausgrenzung, Diskriminierung, Demütigung und verletzende oder abwertende Äußerungen oder Handlungen durch eine/n Mitarbeiter:in oder Gast im Rahmen einer Dagstuhl-Tätigkeit oder einer damit in Zusammenhang stehenden Veranstaltung, einschließlich der Verwendung von Online-Medien;
  • belästigendes oder unerwünschtes Fotografieren oder Aufzeichnen;
  • unerwünschte und ungebetene Aufmerksamkeit bzw. Kontakt;
  • anhaltende Störung von Vorträgen oder anderen Veranstaltungen.
  • Übergriffigkeit: Jegliche Handlung gegenüber einem Gast oder einem/einer Mitarbeiter:in, die die Veranstaltungsteilnahme oder Arbeit dieser Person erheblich behindert oder bewirkt, dass diese Person ihre persönliche Sicherheit in Gefahr sieht. Dies beinhaltet explizite und implizite Androhung von körperlicher/beruflicher/finanzieller Schädigung, Einschüchterung, Drangsalierung, Mobbing, Stalking oder absichtliches Verfolgen, andere Arten von Übergriffigkeit und abwertende oder erniedrigende Äußerungen oder Handlungen.
  • Diskriminierende Belästigung: Direktes oder indirektes Verhalten (verbale oder schriftliche Äußerungen oder Inhalte), das Mitarbeitende oder Gäste auf Grundlage von Alter, Weltanschauung oder Religion, Körperform, Hautfarbe, kulturellem Hintergrund, sozioökonomischer Schicht, Gender, Geschlechtsidentität oder -ausdruck, aufenthaltsrechtlichem Status, Gewerkschaftsmitgliedschaft, Familienstand, geistigen oder körperlichen Fähigkeiten, nationaler oder ethnischer Herkunft, Neurodiversität, Erscheinungsbild, Ethnie, Geschlecht oder sexueller Orientierung oder anderen persönlichen Eigenschaften beleidigt, benachteiligt, abwertet, demütigt, verletzt, diskriminiert oder verunglimpft.
  • Sexuelle Belästigung: unerwünschte sexuelle Annäherungsversuche, unerwünschte Aufforderungen zu sexuellen Handlungen und anderes unerwünschtes Verhalten sexueller Natur, das sich in verbaler oder physischer Form äußert. Beispiele sind u.a.:
    • unerwünschte Annäherungsversuche oder unsittliche Anträge, insbesondere wenn eine Person sich gegenüber der anderen Person in einer Macht- oder Autoritätsposition befindet;
    • unangebrachtes Berühren des Körpers einer anderen Person oder tätliche Angriffe (einschließlich unerwünschter Berührungen, insbesondere unsittlicher Art);
    • unangebrachte oder willkürliche Verwendung von Nacktheit, Bildern sexueller Natur oder stereotyper Darstellungen, einschließlich des Einsatzes von Online-Medien zur Darstellung oder Verbreitung sexuell expliziter oder anderweitig anstößiger oder diskriminierender Bilder oder Nachrichten.